„Die Erklärung des Oberbürgermeisters zu seinem Erbaupachtverhältnis mit der Wohnbau ist nicht auseichend und wirft weitere Fragen auf“, erklärt Tabea Rößner, stellvertretende Fraktionssprecherin der GRÜNEN in Mainz.
Rößner weiter: „Das Finanzamt ist allein für die steuerrechtliche Prüfung der Immobilie zuständig und nicht für die Prüfung der Erbpachtregelung.
…


