03. Februar 2025
„Bei Fällen sexualisierter oder anderer Formen der körperlichen Gewalt stammt der Täter häufig aus dem sozialen Umfeld der Opfer. Daher wollen viele Betroffene zunächst keine Strafanzeige stellen und lassen sich vielfach nicht medizinisch versorgen. Dies geschieht häufig aus Sorge, nach der Behandlung zu einer Anzeige gedrängt zu werden. Mit der vertraulichen Hilfe können sich die Betroffenen künftig an elf Standorten im Land zu jeder Tages- und Nachtzeit absolut vertraulich medizinisch versorgen lassen. Auf Wunsch werden die Spuren außerdem gerichtsfest gesichert. Den Betroffenen entstehen dadurch keine Kosten. Bei uns in Mainz wird die Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit der Universitätsmedizin Mainz ein entsprechendes Angebot vorhalten. Wir danken allen Beteiligten für dieses wichtige Hilfsangebot.“
Hintergrund
Das Frauenministerium hat bereits von 2018 bis Ende 2024 das Vorgängerprojekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen gefördert. Dieses Projekt war jedoch ausschließlich auf sexualisierte Gewalt ausgerichtet und bot den sechs beteiligten Kliniken keine Finanzierungsmöglichkeit für die aufwändige Spurensicherung. Durch zwischenzeitliche Anpassungen des SGB V wurde die Grundlage geschaffen, unter bestimmten Rahmenbedingungen die Finanzierung vertraulicher Spurensicherungen sowohl bei sexualisierter als auch bei anderer körperlicher Gewalt durch die gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen.
Das neue Angebot „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ arbeitet mit einem standardisierten Verfahren zur Spurensicherung, mit dem nun auch andere Spuren körperlicher Gewalt gesichert werden können. Zudem wird das Angebot von bisher sechs auf elf Standorte im Land ausgeweitet, bis Jahresende soll ein zwölfter Standort hinzukommen.
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