Schuldnerberatung in Zeiten von COVID-19 zur Prävention von Privatinsolvenz

Die Corona-Pandemie stellt nicht bloß eine gesundheitliche Gefahr für viele Menschen dar, sondern bedroht sie auch in ihrer finanziellen Grundsicherung. Durch die erneute bundesweite Schließung von Gastronomie und Unterhaltungsbetrieben oder der Absage kultureller Veranstaltungen sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger von finanziellen Nöten existenziell bedroht und geraten in Zahlungsverzug. Dies kann bis zur Privatinsolenz führen. Soziale Schuldenberatung soll dabei helfen, Privatinsolvenzen außergerichtlich abzuwenden und die finanzielle Existenz betroffener Menschen zu sichern. Es ist demnach davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einer erhöhten Nachfrage der Schuldnerberatung kommt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung Auskunft darüber geben, ob ein Anstieg der Nachfrage der Schuldnerberatung zu verzeichnen ist?

2. Wie wird sich das in den kommenden Monaten weiter entwickeln?

3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen einer potenziell erhöhten Anfrage gerecht werden kann?

4. Inwiefern werden zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um eine ausreichende Anzahl von Schuldnerberatungsstellen zu gewährleisten?

5. Welche Maßnahmen bestehen, die diejenigen Bürgerinnen und Bürger vor Privatinsolvenz schützen, welche durch die Folgen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind?

6. Welche besonderen Maßnahmen zur Prävention finanzieller Notlagen im privaten Bereich sind auch in den kommenden Monaten verfügbar?

 

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