1. Kann die Landesregierung Auskunft darüber geben, ob ein Anstieg der Nachfrage der Schuldnerberatung zu verzeichnen ist?
2. Wie wird sich das in den kommenden Monaten weiter entwickeln?
3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen einer potenziell erhöhten Anfrage gerecht werden kann?
4. Inwiefern werden zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um eine ausreichende Anzahl von Schuldnerberatungsstellen zu gewährleisten?
5. Welche Maßnahmen bestehen, die diejenigen Bürgerinnen und Bürger vor Privatinsolvenz schützen, welche durch die Folgen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind?
6. Welche besonderen Maßnahmen zur Prävention finanzieller Notlagen im privaten Bereich sind auch in den kommenden Monaten verfügbar?
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