Heute wurde im Ministerrat der Entwurf des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen.
Dazu äußert sich der Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Braun:
„Inklusion ist durch die UN-Behindertenkonvention von 2009 (UN-BRK) völkerrechtlich bindendes Menschenrecht. Es ist Aufgabe der Politik, für Menschen mit Behinderung gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Daran haben wir uns mit unserem Landesgesetz zum BTHG orientiert und sind auf dem Weg zu diesem Ziel einen guten Schritt weiter gekommen. Das BTHG setzt dem alten ‚Fürsorgesystem‘ der Sozialhilfe ein Ende und stärkt stattdessen das Recht auf Teilhabe und die individuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.“
Der sozialpolitische Sprecher Daniel Köbler ergänzt:
„Ein wesentlicher Aspekt der Inklusion ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Das ‚Budget für Arbeit‘ ist dabei ein rheinland-pfälzisches Erfolgsprojekt. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass das ‚Budget für Arbeit‘ auch für die Zukunft auf gleichbleibend hohen Niveau in Rheinland-Pfalz abgesichert ist. Damit schaffen wir gute Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt.
Klar ist für uns, dass dieser Prozess zur Umsetzung der UN-BRK damit nicht abgeschlossen ist: So wird das Gesetz kontinuierlich evaluiert werden, um das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse sicherzustellen. Deshalb wollen wir den Gedanken der Inklusion auch mit einem Landesinklusionsgesetz in allen Bereichen verankern.“



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