Aktuell wird ein Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes auf Bundesebene diskutiert. Die erste Lesung im Bundesrat war am 23. September, der letzte Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich Mitte Dezember sein. Die Koalitionsfraktionen in Rheinland-Pfalz haben einen Antrag mit Bedingungen für ein solches Gesetz ins Plenum eingebracht. Dazu äußert sich der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion Daniel Köbler:
„Das Bundesteilhabegesetz ist sozialpolitisch gesehen das zentrale Vorhaben in Deutschland. Inklusion bedeutet, ein umfassendes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu schaffen. Auch deshalb ist es wichtig, dass der aktuelle Gesetzentwurf nachgebessert wird.“
Köbler verweist darauf, dass die neue Definition von Behinderung im Gesetzentwurf prinzipiell zu begrüßen ist, dass aber der Kreis der Leistungsberechtigten nicht eingeschränkt werden darf: „Wer jetzt Unterstützung erhält, muss diese auch künftig bekommen. Auch bei der Frage nach der Anrechnung von Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderung sehen wir Verbesserungsbedarf. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Anrecht auf Schutz ihres Einkommens- und Vermögens.“ Die Eingliederungshilfe solle aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
Außerdem betont Köbler, das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ernst zu nehmen: „Die Aufhebung der Unterscheidung von ambulant und stationär beim Wohnen in Kombination mit dem Mehrkostenvorbehalt darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung in Heime gedrängt werden. Auch die Möglichkeit, künftig Assistenzleistungen zu ‚poolen‘, also Leistungen für mehrere Anspruchsberechtigte gemeinsam zu erbringen, bedarf der Klarstellung: So sinnvoll eine freiwillige gemeinsame Inanspruchnahme sein mag, darf es keinesfalls eine Quasi-Pflicht dazu geben. Es muss klar sein, dass Assistenzleistungen selbstbestimmt gewählt werden können und ein eigenständiges Leben ermöglichen.“




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