Im Februar 2018 entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen, dass sich die Deutsche Fußball Liga an den Kosten für sogenannte Hochrisikospiele beteiligen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Fußball Liga legte bereits Revision gegen das Urteil ein. In diesen Zusammenhang fällt auch die Frage, nach welchen Kriterien sogenannte Hochrisikospiele festgelegt werden. Hier existieren zum einen unterschiedliche Begrifflichkeiten, wie beispielsweise „Hochrisikospiele“, „Rot-Spiele“, „Risikospiele“ und weitere, zum anderen gibt es keine gesetzlichen Kriterien zur einheitlichen Festlegung, wann es sich um ein Hochrisikospiel oder um ein Risikospiel handelt. Der Bremer Innensenator hatte in Interviews angekündigt, dieses Thema auf die nächste Sitzung der Innenministerkonferenz zu setzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Bundesligaspiele wurden in Rheinland-Pfalz für die Saison 2016/2017 und 2017/2018 als Hochrisikospiele eingestuft (bitte nach Begegnungen, Saison und 1. und 2. Liga aufschlüsseln)?
2. Wer ist für die Einstufung zuständig?
3. Nach welchen Kriterien wird eine Einstufung vorgenommen? Erfolgt eine Kategorisierung in unterschiedliche Stufen (z. B. rot, gelb, grün)?
4. Wie erfolgt hier eine Abstimmung zwischen der Polizei und den Vereinen?
5. Wie bewertet die Landesregierung diese Praxis?
6. Beabsichtigt die Landesregierung, sich auf der nächsten Innenministerkonferenz für eine einheitliche Definition und Kategorisierung von Hochrisikospielen einzusetzen?
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