Heute hat im Bundesrat die abschließende Abstimmung über das Bundesteilhabegesetz stattgefunden. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Braun:
„Gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen haben wir GRÜNE es geschafft, wesentliche Verbesserungen zum Entwurf des BTHG zu erreichen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen haben wir GRÜN mitregierten Länder erreicht, dass der Kreis der leistungsberechtigten Personen nicht eingeschränkt wird. Das war uns ein wichtiges Anliegen. Vorhaben, die die Wunsch- und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen einschränken, konnten wir erfolgreich abwenden: So haben wir die Rechte behinderter Menschen in der Wahl ihres Wohnorts und die Stärkung der Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen auch mit Pflegebedarf schützen können. Außerdem haben wir die Schwerbehindertenvertretungen gestärkt und führen endlich bundesweit das Budget für Arbeit ein.“
Der sozialpolitische Sprecher Daniel Köbler ergänzt:
„Die Große Koalition hat hier die Möglichkeiten dieses wichtigen sozialpolitischen Vorhabens nicht voll ausgeschöpft. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sind im Gesetz immer noch nicht umgesetzt, nämlich Menschen mit Behinderung endlich gleiche Chancen und Rechte zu gewähren. Wir GRÜNE haben erkämpft, dass weitreichende Verschlechterungen im Gesetzentwurf zurückgenommen wurden. So konnten wir durchsetzen, dass es im häuslichen Bereich keine Quasi-Pflicht aus reinen Kostengründen zum ‚Poolen‘ geben wird, also zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen für mehrere Anspruchsberechtigte. Es bleibt die Aufgabe der nächsten Bundesregierung, eine umfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen.“
Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das zentrale sozialpolitische Vorhaben Deutschlands und wird die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung für die nächsten Jahrzehnte entscheidend prägen. Ein zentraler Aspekt des BTHG ist die Reform der Eingliederungshilfe, die zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden soll. Mit der heutigen Abstimmung im Bundesrat kommt das Gesetzgebungsverfahren nun nach einem über sieben Jahre andauernden Prozess in die Finalrunde.




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