Heute hat im Bundesrat die abschließende Abstimmung über das Bundesteilhabegesetz stattgefunden. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Braun:
„Gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen haben wir GRÜNE es geschafft, wesentliche Verbesserungen zum Entwurf des BTHG zu erreichen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen haben wir GRÜN mitregierten Länder erreicht, dass der Kreis der leistungsberechtigten Personen nicht eingeschränkt wird. Das war uns ein wichtiges Anliegen. Vorhaben, die die Wunsch- und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen einschränken, konnten wir erfolgreich abwenden: So haben wir die Rechte behinderter Menschen in der Wahl ihres Wohnorts und die Stärkung der Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen auch mit Pflegebedarf schützen können. Außerdem haben wir die Schwerbehindertenvertretungen gestärkt und führen endlich bundesweit das Budget für Arbeit ein.“
Der sozialpolitische Sprecher Daniel Köbler ergänzt:
„Die Große Koalition hat hier die Möglichkeiten dieses wichtigen sozialpolitischen Vorhabens nicht voll ausgeschöpft. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sind im Gesetz immer noch nicht umgesetzt, nämlich Menschen mit Behinderung endlich gleiche Chancen und Rechte zu gewähren. Wir GRÜNE haben erkämpft, dass weitreichende Verschlechterungen im Gesetzentwurf zurückgenommen wurden. So konnten wir durchsetzen, dass es im häuslichen Bereich keine Quasi-Pflicht aus reinen Kostengründen zum ‚Poolen‘ geben wird, also zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen für mehrere Anspruchsberechtigte. Es bleibt die Aufgabe der nächsten Bundesregierung, eine umfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen.“
Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das zentrale sozialpolitische Vorhaben Deutschlands und wird die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung für die nächsten Jahrzehnte entscheidend prägen. Ein zentraler Aspekt des BTHG ist die Reform der Eingliederungshilfe, die zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden soll. Mit der heutigen Abstimmung im Bundesrat kommt das Gesetzgebungsverfahren nun nach einem über sieben Jahre andauernden Prozess in die Finalrunde.




Verwandte Artikel
König übernimmt Fraktionsvorsitz von Köbler
Jonas König übernimmt ab dem 15. Januar 2026 bis zum Ende der Wahlperiode den Fraktionsvorsitz der GRÜNEN Stadtratsfraktion von Daniel Köbler, der ab Februar Günter Beck als Bürgermeister und Dezernent für Finanzen, Beteiligungen und Sport folgt. König war bisher Mitglied des Fraktionsvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Mainzer Stadtrat und von 2021 – 2025 Vorsitzender der Mainzer GRÜNEN.
Ein Leben für Mainz: Günter Beck verlässt nach 40 Jahren Kommunalpolitik die politische Bühne
Günter Beck hat Mainz nicht nur verwaltet, sondern mit Weitsicht und Leidenschaft geprägt. Seine Verdienste – von der Haushaltskonsolidierung bis zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung – sind Grundsteine für unsere Zukunft. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen: mit mutigen Investitionen in Klimaschutz, soziale Infrastruktur und eine transparente Beteiligungspolitik, die die Bürger:innen einbindet
Koalition setzt klares Zukunftssignal: Haushalt 2026 steht – Sondervermögen ermöglicht große Schritte für Kultur- und Sportstadt Mainz
Die Mainzer Stadtratskoalition aus GRÜNEN, CDU und SPD stellt die Weichen für ein investitionsstarkes und zugleich verantwortungsvolles Jahr 2026. Trotz herausfordernder finanzieller Rahmenbedingungen unterstützt die Koalition den vom Stadtvorstand vorgelegten Haushalt, der mit rund 270 Millionen Euro gezielte Investitionen in Bildung, Mobilität und die kulturelle Infrastruktur ermöglicht. Der parallel eingerichtete Konsolidierungsbeirat begleitet diesen Kurs und liefert Vorschläge für ein dauerhaft tragfähiges Haushaltsgefüge.