Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nimmt Daniel Köbler, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, Stellung:
„Die Einheitsbewertung der Grundsteuer ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, denn sie bedeutet eine umfassende Ungleichbehandlung von Grundvermögen. Das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Reform der Grundsteuer ist allerdings nicht erst seit heute überfällig. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative aus 2016 zur Reform der Grundsteuer so lange verzögert hat, bis es zu spät war. Damit hat sie einen Einnahmeausfall für die Kommunen in Höhe von bundesweit ca. 14 Mrd., in Rheinland-Pfalz von rund 580 Mio. Euro (in 2017) riskiert.
Die Bundesregierung muss nun umgehend handeln und eine verfassungskonforme Regelung der Grundsteuer auf den Weg bringen. Wir fordern zum einen den Erhalt der Grundsteuer, die den Kommunen in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus ihre Einnahmen sichert. Zum anderen wollen wir ein Modell, das sich an realistischen Boden- und Gebäudewerten orientiert und damit zu einer gerechteren Besteuerung beiträgt.“



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