Im Jahr 2013 gab es bereits eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Steuerflucht und -vermeidung durch ‚Cum-Ex-Transaktionen‘ und ‚Dividendenstripping‘ in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 16/2239), zu diesem Zeitpunkt lagen der Landesregierung allerdings noch keine konkreten Erkenntnisse vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Gibt es nach Kenntnissen der Landesregierung Fälle in Rheinland-Pfalz, in denen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt wird? Wenn ja, wie viele?
2. Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den betroffenen Banken und anderen Akteuren?
3. Wie hoch ist der Steuereinnahmenausfall des Landes Rheinland-Pfalz aufgrund von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Cum/Ex-Untersuchungsausschusses des Bundestages im Hinblick auf die Situation in Rheinland-Pfalz?
5. Welche steuerrechtlichen Änderungen empfiehlt die Landesregierung aus den Ergebnissen des Cum/Ex-Untersuchungsausschusses des Bundestages auf Landes- und Bundesebene?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des zum 1. Januar 2018 neu in Kraft getretenen Investmentsteuerrechts im Hinblick auf die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte auf Rheinland-Pfalz?




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