Die im Jahr 2015 sehr hohen Flüchtlingszugangszahlen sind im vergangenen Jahr stark gesunken, mit diesem Rückgang haben wir nun die Integration der Flüchtlinge stärker in den Blick der finanziellen Förderung genommen. Hier wird das Land 1 Mio. Euro für ein Integrationspaket zusätzlich investieren. Darin enthalten sind über 300.000 € für die Wohlfahrtsverbände, die insbesondere für die psychosoziale Versorgung in der Fläche und eine Stärkung der Migrationsfachdienste als erste Anlaufstellen vor Ort gedacht sind. Die institutionelle Förderung des Integrativausschusses wird stärker gefördert, da die Nachfrage nach Beratung gleichbleibend hoch und die Anforderung an die Beratung gerade im Bereich Asylverfahren deutlich gestiegen sind. Eine neue Förderung von 500.000 € kommt den Kommunen zur Förderung kommunaler Integrationskonzepte, insbesondere für Initiativen zur Sprachmittlung im sozialen Raum und für Aktivitäten zum kulturellen Austausch, sowie gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zugute. Außerdem wird der Topf für Kinder in benachteiligten Lebenslagen und benachteiligten Wohngebieten um 70 000 € erhöht. Hier wird das Programm „Ariadne“ aufgebaut und die Lernpatenarbeit zur Unterstützung von Kindern mit und ohne Fluchterfahrung ausgeweitet.
Im Bereich Familie steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit insgesamt 3,5 Mio. Euro im Zentrum des Haushalts 2017/18. Ebenfalls werden die Leistungen nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit von 1.367.793 € (2016) auf 1.484.000 € (2017) und 1.521.100 € (2018) erhöht. Die Zuschüsse für die Familienarbeit werden auf ca. 4 Mio. Euro jährlich um 4% gesteigert. Insgesamt stehen 11,4 Mio. für soziale Beratungsstellen zur Erziehungsberatung, Familienberatung und Schwangerenkonfliktberatung zukünftig zur Verfügung.
1 Mio. € werden für die Jugendstrategie JES des Landes bereitgestellt. Insgesamt 4 Mio. jährlich beträgt der Zuschuss zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit. Ein Betrag von 3,3 Mio. Euro jährlich wird für hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit und gut 800.000 € für die Träger der Jugendarbeit investiert. Mit 100.000 € wird als neuer Titel die Verhinderung islamistischer Radikalisierung junger Menschen gefördert.
Beim Verbraucherschutz gehen insgesamt 1.7 Mio. Euro jährlich an Maßnahmen zur Verbraucherunterrichtung. Die Förderung der Verbraucherzentralen wird 2017 um 45.000 Euro und 2018 um 80.000 Euro aufgrund von Tarifsteigerungen und komplexer werdenden Aufgaben erhöht.




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