Durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug gehen dem deutschen Fiskus jährlich Millionen Euro verloren. Gerade vor dem Hintergrund der enormen Ausgaben des Bundes und der Länder zur Bekämpfung des Coronavirus und dessen Folgen sind Steuereinnahmen essenziell. Wichtig für das Steuerergebnis in Rheinland-Pfalz sind aus diesem Grund auch die Erfolge der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung. Auch über Selbstanzeigen (gemäß § 371 Abgabenordnung [AO]) von Steuerbetrügern kann das Land Mehreinnahmen verbuchen. Seit 1. Januar 2020 wurde mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, dem „Kassengesetz“, die sogenannte Bon-Pflicht eingeführt. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Manipulationen an Kassen und damit Steuerbetrug stattfindet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden in den Jahren 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 entwickelt?
2. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es in den Jahren 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 bei den rheinland- pfälzischen Steuerbehörden gegeben?
3. Gab es in den Jahren 2019 und 2020 Ankäufe von sogenannten Steuer-CDs, bzw. hat sich das Land Rheinland-Pfalz am Kauf von Steuerdaten in dieser Zeit beteiligt?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung des „Kassengesetzes“ im Kampf gegen Steuerbetrug ein halbes Jahr nach inkrafttreten?
5. Wie viele Verstöße gegen das „Kassengesetz“ wurden bisher in Rheinland-Pfalz ermittelt?
6. Wie viel Mehrreinnahmen konnten seit der Gültigkeit des „Kassengesetzes“ in Rheinland- Pfalz erzielt werden?



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