Konsenspapier zur Entlastung der Verwaltung bei Anfragen und Anträgen der Ortsbeiräte

29.10.2021

Die Ortsvorsteher:innen legen Empfehlung zum künftigen Umgang für sämtliche Ortsbeiräte mit Verwaltungsanträgen vor  / OB Ebling: „Regelung zielt auf Einigung und Bürokratieabbau ab – neue Leitplanken nun mit Leben erfüllen“

Die drei Sprecher der Ortsvorsteher:innen im gesamten Stadtgebiet – Norbert Solbach (Drais), Daniel Köbler (Oberstadt) sowie Ralf Kehrein (Weisenau) – haben der Stadtverwaltung als Antwort auf das zur Zeit geltende Verfahren ein Strategiepapier zum künftigen Umgang mit Anträgen und Anfragen in den 15 Ortsbeiräten vorgelegt, um den Austausch zum umstrittenen Thema auf eine neue Ebene zu stellen. Dieses Konsenspapier, welches die Runde sämtlicher Ortsvorsteher:innen bei einer Zusammenkunft am 14. Oktober einstimmig beschlossen hatte, begrüßt auch OB Michael Ebling nachdrücklich.

Das Papier der Ortsvorsteher:innen unterstützt grundsätzlich das Bemühen, durch Verringerung der Anfragen und Anträge aus den Ortsbeiräten an die Verwaltung eine Entlastung zu erzielen, ohne jedoch „die Rechte der Ortsbeiräte aus § 75 der Gemeindeordnung (GemO) zu beschneiden“. Die Aufgabenerfüllung der Ortsvorsteher:innen nach § 76 Abs. 2 bleibe durch das „zurzeit als Übergangslösung praktizierte Verfahren nicht tangiert“, so Solbach, Köbler und Kehrein. „Insofern betrachten sich die Ortsvorsteher:innen als Mittler:innen zwischen den Interessen der Ortsbeiräte und dem Handeln der Verwaltungsspitze.“

Das zwischen den Ortsvorsteher:innen und OB Ebling erarbeitete Konsenspapier zum Umgang mit den Beschlüssen  und Anfragen durch die Verwaltung weise zwar den „Charakter einer dringenden Empfehlung“ auf, Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ortsvorsteher:innen und Stadtverwaltung blieben grundlegend aber weiterhin die Richtlinien vom 07. Februar 2017.

Die Ortsvorsteher:innen betonen in der Detailausführung, dass zur Beurteilung der Arbeitsbelastung der Verwaltung nicht die Gesamtzahl der gestellten Anträge, sondern nur die beschlossenen Anträge in Anrechnung zu bringen seien. So seien etwa im Jahr 2018 im Ortsbeirat Neustadt zwar 57 Anträge gestellt, aber de facto nur 46 beschlossen worden. Zudem sei die politische Wirklichkeit in den Ortsbeiräten eine über die Jahre veränderte: „Wir bitten zu bedenken, dass sich mittlerweile die Zahl der in den Ortsbeiräten vertretenen Fraktionen deutlich erhöht hat. In der Oberstadt vertreten mittlerweile sieben Fraktionen die Interessen der Stadtteileinwohner:innen.“

Auch die Größe der Stadtteile differiere immens – der OBR Drais vertrete 3.160 Einwohner:innen, der OBR Neustadt hingegen 29.332 Bürger:innen. Es sei daher zu berücksichtigen, „dass aufgrund des gestiegenen bürgerschaftlichen Engagements örtlichen Themen mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, die in der Konsequenz auch in den Ortsbeiräten behandelt werden.“

Konkret schlagen die Ortsvorsteher:innen  vor, Verkehrsthemen der Ortsbeiräte pro Stadtteil in der Regel mindestens zweifach im Jahr in einer wiederkehrend tagenden „Verkehrskommission“ zu verhandeln  und somit als den Ort zu definieren, um verkehrliche Aspekte zu erörtern:  „Zwischenzeitlich auftretende Verkehrsfragen klären die Ortsvorsteher:innen künftig direkt mit der Verwaltung.“ Die Ortsvorsteher:innen informierten das Gremium dann über die Resultate. Die Bündelung von Verkehrsthemen könne dann unter einem Tagesordnungspunkt „Verkehrskommission” in den Ortsbeiräten umgesetzt werden.

Von der Möglichkeit einer mündlichen oder schriftlichen Berichterstattung durch die Ortsvorsteher:innen zu Anfragen und Anträgen im Gremium könne zudem intensiver Gebrauch gemacht werden. Dazu benenne der Oberbürgermeister zur Detailabstimmung feste Ansprechpartner:innen für die  Ortsvorsteher:innen in den jeweiligen Dezernaten.
Die Ortsvorsteher:innen vereinbaren im Konsenspapier für ein Probejahr konkret ein Gesamtbudget von 300 Beschlüssen (dies entspricht  einer Richtzahl von 20 Beschlüssen pro Jahr und Ortsbeirat), für die ein schriftlicher Sachstandsbericht  von der Verwaltung erarbeitet wird. Darüber hinausgehende Beschlüsse erörtert der/die Ortsvorsteher:in im direkten Kontakt mit der Verwaltung und unterrichtet den Ortsbeirat.

Dabei betont das Sprecher-Trio, dass die Belange jener Stadtteile mit einer hohen Einwohner:innen-Zahl und einer Vielzahl kommunaler Projekte gesondert zu berücksichtigen seien. Die Statistik der beschlossenen Anträge der Vergangenheit belege, dass bei einigen Ortsbeiräten eine „deutliche Unterschreitung der Richtzahl“ zu erwarten sei. Daher wird eine „gegenseitige Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget“ empfohlen, um Stadtteilen mit hohen Einwohnerzahlen und/oder wichtigen Projekten eine über die Richtzahl hinausgehende Zahl an Beschlüssen mit schriftlichem Sachstandsbericht im Gesamtpool zu ermöglichen.

Das „Monitoring“ der Zahl der Beschlüsse und Anfragen obliege den Sprechern der Ortsvorsteher:innen. Hierzu seien die Anzahl der Beschlüsse und Anfragen nach den Ortsbeiratssitzungen den Sprechern zu melden. Eine freiwillige Selbstbeschränkung, welche die Zahl der Anträge auf ein Niveau unter der Richtzahl festlegt, sei dabei jedem Ortsbeirat möglich.

Zugleich wird die Einführung einer nutzerzentrierten Informations- und Beteiligungsplattform, die dem Informationsbedürfnis der Ortsbeiräte entgegenkommt und diese an den stadtteilbezogenen Projekten beteilige, empfohlen. Um den Ortsbeiräten:innen zeitnah  den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, wird die  Zugangsberechtigung für alle Ortsbeiräte zum Ratsinformationssystem  nahegelegt.

Oberbürgermeister Michael Ebling: „Wir haben auf einige Empfehlungen hin bereits direkt reagiert – so wird der Zugang jeglicher Ortsbeiratsmitglieder zum Ratsinformationssystem ab dem 1.1.2022 sichergestellt sein. Mit dem hilfreichen inhaltlichen Gesamtpaket der Sprecher verbinde ich die Hoffnung, dass die zuletzt etwas ausufernde Antragslawine in Richtung Verwaltung  spürbar entzerrt wird. Wir dürfen uns nicht gegenseitig überstrapazieren, dieses Signal scheint angekommen. Die Neuregelung  wurde zugleich mit einigen sinnvollen Filtern und Ausgleichsmomenten in der Austarierung der Zwänge von kleineren und großen Ortsbeiräten angelegt, was zielführend und zweckdienlich erscheint. Zugleich wird auch das Momentum der Recherche zu überschaubaren Themenlagen zur Beantwortung auf der Ortsvorsterher:innen-Ebene ohne viel Schriftverkehr betont. Alle Seiten zeigen Entgegenkommen, daher begrüße ich den Input des Trios nachdrücklich, da er auf Einigung und Bürokratieabbau abzielt“, so Ebling. „Nun gilt es, die neuen Leitplanken im ersten Jahr mit Leben zu erfüllen und nach Ablauf  auf ihre Funktionalität hin im Detail zu prüfen – und gegebenenfalls neu zu justieren.“

Das Sprecher-Trio Norbert Solbach, Daniel Köbler und Ralf Kehrein bilanziert, dass die Daten für das erste Halbjahr 2021 eine verringerte Zahl an Anfragen und Beschlüssen nahelegen. Es stehe  bei einer Umsetzung der getroffenen Vorschläge zu erwarten, dass das gemeinsame Ziel der Verringerung der Zahl von Anträgen und Anfragen erreichbar sei: „Wir gehen aber davon aus, dass eine solche Verringerung dann mit einer qualitativen Verbesserung der Inhalte in der Beantwortung korrespondiert.“
Im Regelfall solle die Beantwortung der Anfragen zur nächsten Ortsbeiratssitzung erfolgen –  sei dies nicht möglich, müsse ein mündlicher Zwischenbericht durch den/die Ortsvorsteher:in ermöglicht werden. Im Bereich der Bauleitplanung fordert das Trio zudem eine frühestmögliche Beteiligung der Ortsbeiräte durch die Verwaltung in allen Verfahrensschritten.

Eine Evaluation des Paketes soll nach einem Jahr erfolgen, woraus sich dann letztlich das weitere Vorgehen ableite.

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