Laut Schulgesetz ist das Schulverhältnis ein besonderes Obhutsverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, das von Vertrauen, Achtung und Respekt geprägt sein sollte. Schulen sind des Weiteren dazu angehalten, die Schülerinnen und Schüler zu einem gewaltfreien Zusammenleben zu erziehen. Darüber hinaus sollten sich Schulen zu wichtigen Kompetenzorten weiterentwickeln, in denen Schülerinnen und Schüler Hilfe finden, wenn sie Gewalt erfahren haben. Gewaltschutzkonzepte sind hier ein wichtiger Baustein, damit Schülerinnen und Schüler sich sicher und aufgehoben fühlen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Arten von Gewalt werden an Schulen verzeichnet?
2. Wie haben sich die Gewalttaten an Schulen in den letzten zehn Jahren entwickelt (jeweils differenziert nach Häufigkeit und Gewaltart)?
3. Wie viele Schulen in Rheinland-Pfalz haben bereits ein umfassendes Gewaltschutzkonzept, und wie sehen diese im Einzelnen aus?
4. Wie viele Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeiten derzeit ein Gewaltschutzkonzept?
5. Welche Formen der Gewalt stehen in diesem Zusammenhang jeweils im Fokus?
6. Wie werden rheinland-pfälzische Schulen seitens der Landesregierung darin unterstützt, Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten?



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