Nach einer schriftlichen Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung im September 2019 waren wieder fast 300 000 Menschen im vergangenen Jahr in Deutschland von einer Stromsperre betroffen, obwohl dies gravierende Folgen hat und der menschlichen Würde eindeutig widerspricht. Die EU-Kommission wies im Rahmen der „Gespräche zur EU-Energieunion“ im Juni 2019 auf die negativen Auswirkungen dieser sogenannten Energiearmut auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Betroffenen hin. Für eine effektive Bekämpfung dieses Phänomens möchte die Kommission einen systematischen Ansatz fördern und die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, das Problem genauer zu erforschen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichte im August 2019 die Studie „Allein, überlastet, energiearm?“ und kam zu dem Schluss, dass vorwiegend diskriminierende Markt- und Verwaltungsmechanismen zu Stromsperrungen geführt haben. Gegen die Energiearmut empfiehl sie „eine wirksame Reduktion von Komplexität und Verbraucheranforderungen, ausreichende gesetzliche Schutzmaßnahmen und eine unbürokratische Notfallhilfe“. Die Stadt Saarbrücken hat es mit ihrem „Saarbrücker 4-Punkte Modell“ geschafft, Stromsperren nahezu gänzlich zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Personen in Rheinland-Pfalz waren im vergangenen Jahr von einer Stromsperre betroffen?
2. Welche rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden weisen die meisten Betroffenen von Energiearmut auf?
3. Welche Schutzmaßnahmen werden in Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung von Energiearmut getroffen?
4. Wie bewertet die Landesregierung ein frühzeitiges Hilfesystem zwischen Energieversorgern, Jobcentern oder Sozialämtern, wie es die Stadt Saarbrücken umgesetzt hat?
5. Könnte dieses Modell auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden?
6. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Studie „Allein, überlastet, energiearm?“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz?



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