Gestern wurden erste Zahlen rund um die Auswertung des Datenmaterials der Panama Papers bekannt. Rheinland-Pfalz kann deutliche Mehreinnahmen verbuchen. Zudem hat die Finanzministerkonferenz (FMK) im November 2017 Eckpunkte beschlossen, wie in Zukunft Lücken im nationalen Steuersystem mithilfe einer Anzeigepflicht von Steuergestaltungen schneller geschlossen werden können. Dazu äußert sich Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher:
„Durch das dreiste Ausnutzen steuerrechtlicher Schlupflöcher oder durch aktive Steuerhinterziehung gehen Bund und Land wichtige Einnahmen verloren. Diese fehlen dann für wichtige Projekte, von denen sonst die gesamte Gesellschaft profitieren könnte. Rheinland-Pfalz erhält nun 16,5 Millionen Euro Steuermehreinnahmen aus den Ermittlungserfolgen der Steuerverwaltungen zu den Panama Papers. Weil ein konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung nötig ist, begrüßen wir die Initiative der Finanzministerkonferenz, mithilfe einer Anzeigepflicht kreativer Steuergestaltung Einhalt zu gebieten. Das beschlossene Eckpunktepapier muss nun schleunigst zur gesetzlichen Grundlage werden – Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind dafür federführend zuständig.“
Daniel Köbler, finanzpolitischer Sprecher, ergänzt:
„Endlich werden konkrete Konsequenzen aus den „Panama Papers“ und „Paradise Papers“ gezogen. Die gestern veröffentlichten ersten Ergebnisse aus den Steuerverfahren der Panama Papers zeigen auf, dass schnelles Handeln erforderlich ist und Bund und Land die Einnahmen beschert, die der Gesellschaft zustehen. Der Vorstoß der Finanzministerkonferenz in Bezug auf die Anzeigepflicht soll nun für Transparenz bei der Steuergestaltung und in der Folge für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Lücken im Steuersystem können dadurch deutlich schneller erkannt und geschlossen werden. Gemeinsam mit dem EU-weiten automatischen Informationsaustausch über Steuergestaltungsmodelle ist dies ein wichtiger Schritt für eine konsequente und gerechtere Steuerpolitik.“
Hintergrund:
Die Anzeigepflicht für Steuergestaltung betrifft die Bereiche der Ertrag-, Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Durch die Anzeigepflicht sollen Lücken im Steuerrecht möglichst zeitnah entdeckt und vom Gesetzgeber geschlossen werden können. Dies führt zu einer Einnahmesteigerung und trägt zu mehr Steuergerechtigkeit bei. Anzeigepflichtig sind Urheberin oder Urheber des Steuergestaltungskonzepts, wie beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, aber auch der oder die Steuerpflichtige selbst. Die Anzeige muss lediglich eine abstrakte Beschreibung der Steuergestaltung beinhalten, alle weiteren Angaben erfolgen anonym. Somit ist die berufsständige Verschwiegenheitspflicht von Steuerberaterinnen und Steuerberatern nicht betroffen. Für die Auswertung der Anzeigen soll eine zentrale Prüfstelle eingerichtet werden.
Die beiden Kleinen Anfragen der Abgeordneten Dr. Braun und Köbler sowie die Antworten der Landesregierung zum Thema Anzeigepflicht von Steuergestaltungen finden Sie anbei.
Kleine Anfragen: Antwort Kleine Anfrage:



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