GRÜNE: Airlines müssen Flugplan umstellen
Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Überschreitungen des Nachtflugverbots, das zwischen 23 und 05 Uhr am Frankfurter Airport gilt. Dazu erklärt Daniel Köbler, MdL, Mitglied des Mainzer Stadtrats:
„Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden. Überschreitungen der 23-Uhr Grenze darf es nur bei Notfällen geben. Vor allen die Fluggesellschaften sehen wir hier in der Pflicht. Sie sind gefordert, Flugplan entsprechend anzupassen und einen Zeitpuffer vor 23 Uhr fest einplanen, statt Starts und Landungen bis nahe an die Zeitgrenze zu terminieren.“
„Die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen sind derzeit zu niedrig. Offenbar bedarf es einer deutlichen Erhöhung der Strafzahlungen, um bei den Airlines Anreize zu einer vorausschauenderen Planung zu schaffen. Einen laxeren Umgang mit Ausnahmegenehmigungen, wie es Fluggesellschaften fordern, lehnen wir dagegen klar ab.“



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