Zu Aussagen der außerparlamentarischen Opposition bezüglich des novellierten Bannmeilengesetzes äußern sich die Mainzer Landtagsabgeordneten Daniel Köbler und Gunther Heinisch (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Die Aussagen der FDP zum neuen Bannmeilengesetz sind schlicht falsch. Hätte die FDP doch bloß die alte Juristen-Regel beherzigt: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.“
„Auch wenn die FDP das Gegenteil behauptet: Mit dem neuen Gesetz wird es vor dem Rathaus keine Versammlungsverbote an Tagen geben, an denen keine Landtagssitzungen stattfinden.“
Das neue Bannmeilengesetz des Landes, dass der Landtag einstimmig verabschiedet hat, stärkt die Versammlungsfreiheit. Im Zuge der Änderung des Bannmeilengesetzes wurde dessen Regelungssystematik geändert.
Hiermit wird klargestellt, dass es sich bei dem nun ausgestalteten Versammlungsverbot um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handelt. Versammlungen dürfen nur im Einzelfall auf Grundlage einer auf konkrete Tatsachen zu stützende Gefahrenprognose verboten werden. Solange für die geschützten Rechtsgüter (Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags sowie die Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten) keine Gefahr besteht, darf demonstriert werden.
Gerade diese Abkehr von der Regelungssystematik, wie sie im Bundesversammlungsgesetz enthalten ist, stärkt die Versammlungsfreiheit. Im Bundesversammlungsgesetz muss stets auf das Instrument der verfassungskonformen Auslegung zurückgegriffen werden, um der hohen Bedeutung von Art. 8 GG Rechnung zu tragen.
Ferner ist im neuen Bannmeilengesetz ein Zugangsanspruch enthalten. § 3 Abs. 1: „Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel innerhalb des befriedeten Bezirks sind zuzulassen, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Landtags und seiner Fraktionen, Organe und Gremien und eine Behinderung des Zugangs nicht zu besorgen ist. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn die Versammlung an einem Tag durchgeführt werden soll, an dem Sitzungen des Landtags nicht stattfinden.“ An sitzungsfreien Tagen liegt in der Regel keine Beeinträchtigung vor, sodass grundsätzlich demonstriert werden kann. Auch dieser Zulassungsanspruch stärkt die Versammlungsfreiheit.
Versammlungen unter freiem Himmel sind immer anzumelden, das ist auch im Bundesversammlungsgesetz vorgesehen.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht sogenannte Spontanversammlungen für zulässig erachtet, ohne dass diese angemeldet waren. Es liegt ja in der Natur der Sache, dass etwas Spontanes nicht angemeldet werden kann. Daher sind Spontanversammlungen immer möglich, aber nur, wenn auch tatsächlich eine vorliegt.
Es wird auch im neuen Gesetz nicht mehr von einer „Bannmeile“, sondern von einem befriedeten Bezirk gesprochen.



Verwandte Artikel
Daniel Köbler übernimmt Amt des Bürgermeisters
Am heutigen Dienstag übernimmt Daniel Köbler das Amt des Bürgermeisters und Dezernenten für Finanzen, Beteiligungen und Sport von Günter Beck. Zum Amtsantritt erklärt die Kreisvorsitzende der GRÜNEN Mainz Teresa Bicknell: „Daniel ist erfahrener Kommunalpolitiker, der sich seit über 20 Jahren für Mainz engagiert. Er kennt die Themen, die Herausforderungen, aber auch die Chancen und Stärken unserer schönen Stadt wie kein Zweiter.“
Köbler verlässt GRÜNE Fraktion, Bunjes folgt nach
Wir verabschieden Daniel Köbler mit großem Dank und hoher Wertschätzung. Mit seiner Erfahrung in der Haushalts-, Finanz- und Sportpolitik wird er für die Stadt Mainz in seinem Amt sehr wertvoll sein und den weiteren Weg in eine nachhaltige und sozial gerechte Zukunft maßgeblich mitbestimmen. Der Landtagsfraktion wiederum werden seine Expertise und seine Beharrlichkeit sehr fehlen.
GRÜNE Fraktion gratuliert Daniel Köbler zur Vereidigung als neuer Bürgermeister der Landeshauptstadt Mainz
Zur Vereidigung von Daniel Köbler als Bürgermeister und Dezernent für Finanzen, Beteiligungen und Sport der Landeshauptstadt Mainz am 4. Februar 2026 erklären Christin Sauer und Jonas König.