Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung, 27. März 2014

Vizepräsident Schnabel:

 

Das Wort hat Herr Kollege Köbler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

 

Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 

Frau Klöckner, Ihr heutiger Beitrag war eine Kapitulation vor den konservativen und patriarchalischen Kräften in Ihrem Umfeld und ein Rückfall in die gesellschaftspolitische Steinzeit.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –

Frau Klöckner, CDU: Genau!)

 

Ich glaube, es spricht für sich, dass Ihnen in Ihrem Redebeitrag ein Frauenanteil von 16,8 % in unseren Kommunalparlamenten im Jahr 2014 kein einziges Wort wert ist – und das am Girls’Day.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –

Frau Klöckner, CDU: Es geht um die Verfassungsmäßigkeit!)

 

Ob in der Wirtschaft, in der Gesellschaft, im Alltag oder eben auch in der Politik: Wir kämpfen ganz konsequent für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Das machen wir nicht nur aus innerer Überzeugung, sondern auch, weil es nach Artikel 3 Grundgesetz der Verfassungsauftrag an Politik und Staat ist. Artikel 3 Grundgesetz ist das, was uns geleitet hat, als wir darangingen, das Kommunalwahlgesetz für Rheinland-Pfalz an dieser Stelle zu ändern. Es handelt sich bei unseren Regelungen eben nicht – der Vorwurf ist geradezu absurd – um Wählerbeeinflussungen. Nein, das ist ein Informationsmodell; denn die Wählerin und der Wähler müssen sich ein Bild von der Geschlechterverteilung in unseren Kommunalparlamenten machen. Wir wollen dazu einen entsprechenden Beitrag leisten.

 

Frau Klöckner, es ist auch deswegen ein Rückfall und eine Kapitulation, weil Sie das selbst gefordert haben: Sie haben in diesem Haus einen Gesetzesänderungsantrag eingebracht, in dem Sie genau das gefordert haben, nämlich das, was in Artikel 3 Grundgesetz steht, auf die Stimmzettel zu drucken. Warum gehen Sie jetzt hinter den Vorschlag zurück, den Sie selbst gemacht haben und den wir von Ihnen übernommen haben? – Das war überhaupt nicht unsere Idee; es war Ihre Idee. Wir haben das aufgenommen, weil wir die Hoffnung hatten, wir könnten hier gemeinsam ein Kommunalwahlgesetz verabschieden. Wir wären überhaupt nicht darauf gekommen. Es war Ihre Idee, das, was in Artikel 3 Grundgesetz steht, auf die Stimmzettel zu drucken. Jetzt stehen Sie doch wenigstens dazu, und lassen Sie uns gemeinsam schauen, was verfassungsmäßig geht.

 

Ich glaube, wenn wir es mit mehr Geschlechtergerechtigkeit und dem Verfassungsauftrag, den uns das Grundgesetz erteilt, ernst meinen, müssen wir versuchen, Neuland zu betreten, auch wenn wir wissen, dass wir nie zu 100 % sicher sein können, wenn wir eine neue Rechtsmaterie schaffen. Aber genau dafür ist das Verfassungsgericht da; dafür ist es installiert worden. Genau das ist seine Aufgabe.

 

(Licht, CDU: Dafür ist es nicht da! –

Bracht, CDU: Das ist ein falsches Verständnis von einem Verfassungsorgan!)

 

Deswegen haben wir den Verfassungsgerichtshof gebeten zu überprüfen, wie es uns gelingen kann, in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 mehr Geschlechtergerechtigkeit und verfassungsgemäße Kommunalwahlen zu erreichen.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

 

Aber nicht nur da hat die CDU extrem unsauber gearbeitet.

 

(Heiterkeit bei der CDU)

 

Erst haben Sie uns einen neuen Gesetzentwurf präsentiert, in dem Sie alles zurücknehmen. Dann ist Ihnen aufgefallen, dass Sie ein paar Sachen vergessen haben, und nach ein paar Wochen mussten Sie Ihren Gesetzentwurf überarbeiten und anpassen.

 

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Was? Wer erzählt denn so was? Hier werden Legenden gestrickt!)

 

Dann ist Ihnen offensichtlich aufgefallen, dass Sie die Fristen, die gelten, um das Kommunalwahlgesetz rechtzeitig zu ändern, nicht mehr einhalten können. Dann haben Sie aber im Ältestenrat verpennt, genau dieses Problem anzusprechen, und mussten hinterher angekrochen kommen und uns bitten, die Fristen zu verkürzen

– das haben wir gern gemacht –, damit wir überhaupt noch rechtzeitig über Ihren Gesetzentwurf reden können.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

 

Ich habe den Eindruck, Ihnen geht es weder um die Geschlechtergerechtigkeit noch um unsere Verfassung. Die CDU hat es in 47 Jahren Regierung in Rheinland-Pfalz geschafft, zwei Ministerinnen mit CDU-Parteibuch ins Kabinett zu holen. Wir dagegen haben das weiblichste Kabinett in ganz Deutschland. Die gute Nachricht ist, es wird auch in Zukunft keine weiteren Kabinettsmitglieder mit CDU-Parteibuch geben.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –

Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

 

Eine gute Nachricht ist auch: Wir haben noch nie im Vorfeld von Kommunalwahlen so viel über Geschlechtergerechtigkeit und die Chancen von Frauen geredet wie im Jahr 2014. Ich finde es klasse, dass mein Kreisverband auf die ersten beiden Plätze der Kommunalwahlliste Frauen gewählt hat.

 

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

 

Ich fand es super, dass die SPD vermeldet hat, sie hat deutlich mehr Frauen auf vorderen Listenplätzen. Ich habe mich auch sehr über die Mitteilung von Herrn Schnieder von der CDU gefreut, dass auch die CDU jetzt mehr Frauen auf den vorderen Listenplätzen für die Kommunalwahlen hat. Ich glaube, dass allein schon diese Debatte einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in unseren Kommunalparlamenten geleistet hat.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

 


 

Vizepräsident Schnabel:

 

Zur Erwiderung hat der Kollege Köbler das Wort.

 

Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 

Frau Klöckner, an einem Punkt muss ich Ihnen recht geben. Es stimmt wirklich, Sie haben gefordert, dass wir nicht Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, der da heißt „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, aufdrucken, sondern dass Sie gefordert haben, Artikel 17 Abs. 3 der Landesverfassung soll auf den Stimmzettel. Dieser heißt: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ – Das ist korrekt.

 

(Frau Klöckner, CDU: Die Landesverfassung!)

 

Das ist nur wortgleich dasselbe.

 

(Frau Klöckner, CDU: Landesverfassung!)

 

Frau Klöckner, wir brauchen Sie da wirklich nicht. Wir stehen auch zu diesem Gesetz. Wir haben das hier auch mit Mehrheit verabschiedet. Es liegt übrigens auch kein Gesetzentwurf beim Verfassungsgerichtshof – das ist nämlich in Rheinland-Pfalz gerade nicht möglich –, sondern es liegt ein vom Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedetes Landesgesetz zur Kontrolle beim Verfassungsgerichtshof.

 

(Frau Klöckner, CDU: Eure Mehrheit!)

 

– Ja, dazu stehe ich auch. Das haben wir am Ende mit rot-grüner Mehrheit beschlossen, auch wenn wir es gern gehabt hätten, dass wir an dieser Stelle zusammengekommen wären. Es war aber genau nicht der Punkt, wo wir nicht zusammengekommen sind, weil das Ihr Vorschlag gewesen war. Das kann man den Debattenprotokollen entsprechend entnehmen.

 

Fazit ist doch, wir haben es nicht nötig, Sie vor den Karren zu spannen. Wir fragen Sie nur, was Sie eigentlich wollen, weil Sie in der Debatte um das Kommunalwahlgesetz etwas anderes wollen, als Sie heute erzählen.

 

(Zurufe von der CDU)

 

– Das ist doch so. Da müssen Sie Ihre Position zur Geschlechtergerechtigkeit in kommunalen Parlamenten einfach auch einmal klären und nicht eben das erzählen, heute das und morgen das.

 

(Dr. Weiland, CDU: Ordentliche Kommunalwahlen!)

 

Sie haben es durchblitzen lassen in Ihrer Aufzählung eben. Sie hatten ja vor, da eine ganz große Kampagne anzuzetteln.

 

(Frau Klöckner, CDU: Oh!)

 

Sie haben es eben anklingen lassen: Kommunalwahlgesetz, kommunaler Finanzausgleich, Kommunalreform.

 

(Frau Klöckner, CDU: Beamten!)

 

Überall schicken Sie Ihre Leute vor und versuchen, gegen die Landesregierung Stimmung zu machen und möglichst vor Gericht zu ziehen, weil schon irgendetwas kleben bleiben wird. Es geht Ihnen nicht um die Verfassung und die Geschlechtergerechtigkeit, sondern es geht Ihnen ausschließlich darum, hier die Leute aufzuhetzen und möglichst vor Gericht zu ziehen. Da haben wir Ihnen aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wir haben nämlich gesagt, nachdem Zweifel laut geworden sind, legen wir dem VGH das Gesetz zur Kontrolle vor. Wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie das auch machen können.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

 


 

 

Vizepräsidentin Frau Klamm:

 

Herr Kollege Köbler, Sie haben das Wort.

 

Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

 

Liebe Kollegin Demuth, ich wollte Sie zu Ihrem Mut beglückwünschen, nicht, weil ich Ihre inhaltliche Position teile – die halte ich für wenig fundiert, und ich sehe es Ihnen nach, dass Sie sich mit Medienpolitik vielleicht noch nicht so viel beschäftigt haben, was den Jugendkanal angeht –, aber dass Sie hier tatsächlich die diametral andere Position einnehmen wie Ihre Partei- und Fraktionsvorsitzende Klöckner im Landesrundfunkrat in der vorvergangenen Woche, dazu wollte ich Sie für Ihren eigenen Kopf beglückwünschen. Dazu gehört eine ganze Menge Mut.

 

Ich fände es aber schon wichtig, dass auch die CDU in Rheinland-Pfalz ihre Position zum Jugendkanal einmal klärt. Es kann doch nicht sein, dass die Vorsitzende Klöckner im Landesrundfunkrat, in dem sich alle Landesgremien beim SWR immer einig waren, dass man diesen Jugendkanal will, als Erste schreit, wir brauchen diesen Jugendkanal, er darf nicht weiter aufgehalten werden, und Sie sich dann hier hinstellen und sagen, Sie wollen den Jugendkanal nicht. Sie können nicht beim SWR das eine sagen und hier im Landtag das andere.

Ws gilt denn nun?

 

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

 

 

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