Zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes, Teile des neuen Kommunalwahlgesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen, erklären der Fraktionsvorsitzende Daniel Köbler und die Frauenpolitische Sprecherin Anne Spiegel:
„Es war eine gute Entscheidung, dass wir dem Gerichtshof das neue Kommunalwahlgesetz vorab zur Prüfung vorgelegt haben“, erklärt Daniel Köbler. „Auf diesem Weg hat Rot-Grün sichergestellt, dass die Kommunalwahl absolut rechtssicher durchgeführt werden kann. Natürlich sind wir hocherfreut, dass die RichterInnen den größten Teil der neuen Parité-Gesetzgebung für rechtens erklärt haben.“
„Generell hat sich gezeigt, dass die öffentliche Debatte den Frauen im Land bereits jetzt schon spürbar geholfen hat“, freut sich Anne Spiegel. „In Folge der ausgeprägten Diskussion haben SPD und CDU im Land deutlich nachgezogen und den Anteil der Frauen auf ihren Listen erhöht. Damit sind wir unserem wichtigen Ziel der Chancengleichheit wieder einen Schritt näher gekommen.“
„Auch deshalb sehen wir uns ermutigt, dass der VGH beim Hauptsacheverfahren in Koblenz unseren Argumenten folgen kann.“, schließt Daniel Köbler.



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