Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 58. Sitzung, 6. November 2013
Vizepräsident Dr. Braun:
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Köbler das Wort.
Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Die einzige Änderung, die die CDU-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf vorschlägt, ist die Streichung der Frist bis zum Tag der Kommunalwahl 2014. Damit dokumentiert die CDU, dass sie mit dem sonstigen Landesgesetz über die Grundzüge der Kommunal- und Verwaltungsreform offenkundig zufrieden ist. Das ist schon einmal ein weiterer Schritt nach vorne;
(Licht, CDU: Wenn Sie das glauben!)
denn Sie begehren noch nicht einmal die Möglichkeit, die Fusion von Verbandsgemeinden per Gesetz durch den Landesgesetzgeber auch dort, wo keine freiwillige Vereinbarung gefunden worden ist, zu streichen. Also haben Sie anerkannt, dass man sich solche Möglichkeiten vorbehalten muss, wenn man eine landesweite Reform macht, auch wenn im Einzelfall vor Ort kein Konsens zustande gekommen ist.
Ich glaube, auf dieser Basis ist das aufzunehmen, was Herr Kollege Noss gesagt hat. Ihnen ist offensichtlich entgangen, dass wir Verbandsgemeinden, die nach Gesetz einen Fusionsbedarf haben, bei denen aber Lösungen mit einer Kreisreform einhergehen könnten, für eine zweite Stufe aufgeschoben haben, in der es an eine Kreisreform herangeht. Ich glaube, es wäre daran, sie ernst zu nehmen und zu sagen, dass wir nach dieser Stufe wieder einen weiteren Versuch unternehmen, uns zusammenzusetzen, inwieweit Regierung und Opposition gemeinsam eine zweite Stufe auf den Weg bringen. Ich sage, wir waren damals noch nicht einmal im Parlament, und wir wurden als GRÜNE in die Diskussion um eine Kommunal- und Verwaltungsreform eingebunden. Das muss man der damaligen SPD-Alleinregierung anrechnen. Deswegen kann man es nicht verleugnen, wie Sie es tun. Sie wollten diese Zusammenarbeit damals nicht. Es war so, und es ist so.
(Pörksen, SPD: Genauso war es!)
Ich hoffe, es bleibt nicht so. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir haben heute sechs weitere Fusionen, die wir gemeinsam auf den Weg bringen, und da sind nicht nur einfache Fälle dabei. Da ist das Beispiel Bad Münster am Stein-Ebernburg und Bad Kreuznach dabei. Eine hoch komplizierte Geschichte, vor allem aufgrund der Finanzsituation vor Ort. Da ist es nach vielen Diskussionen und Verhandlungen gelungen, alle an einen Tisch zu bekommen, und am Ende hat es sogar einen Bürgerentscheid gegeben, der eine Mehrheit für die Fusion zustande gebracht hat.
Deswegen, hören Sie doch mit dem Märchen auf, der Bürgerwille würde keine Rolle spielen. Das Gegenteil ist der Fall. Herr Noss hat Osthofen erwähnt. Lassen Sie mich, ohne der Debatte vorweggreifen zu wollen, den Fall Treis-Karden erwähnen. Wir haben es geschafft, dem Bürgerwillen, der konstruktiv war, bei dem drei Gemeinden gesagt haben, wir wollen eine andere Lösung, wir wollen kreisübergreifend in die Verbandsgemeinde Kastellaun wechseln, gemeinsam zu entsprechen.
Man muss vielleicht etwas mehr reden, aber man muss vor allem den Bürgerwillen ernst nehmen, der allerdings konstruktiv sein muss; denn wir haben die Verantwortung, dass landesweit die gleichen Grundsätze gelten und es keine Ungleichbehandlung von Gebietskörperschaften geben kann. Das sage ich deutlich mit Blick auf angekündigte Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof. Hier müssen wir Rechtsgleichheit schaffen. Liebe Frau Beilstein, deswegen müssen wir uns daran orientieren, dass Grundsätze gelten und innerhalb dieser Grundsätze der Bürgerwille und die Meinungen der kommunalen Gremien die entscheidende Rolle spielen. Aber das darf letztlich nicht außerhalb der Grundsätze geschehen. Es entscheidet eben nicht die CDU vor Ort, wo fusioniert wird und wo nicht. Wir tragen Verantwortung für das ganze Land. Deswegen müssen wir dort Fusionen angehen, wo wir keine einvernehmliche Lösung gefunden haben.
Darüber reden wir. Wir sind in den Anhörungen bis zum Schluss für konstruktive Anregungen immer offen. Das haben wir immer gesagt, das gilt bis zum Schluss. Ich hoffe, Sie sind auch offen für konstruktive Debatten und dann vielleicht für ein gemeinsames Vorgehen bei der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform.
Herzlichen Dank.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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