Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Ehegattensplittings erklären Pia Schellhammer, Queerpolitische Sprecherin und Daniel Köbler Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Zum wiederholten Mal muss die schwarz-gelbe Koalition vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Gleichstellung von Eingetragener Partnerschaft mit der Ehe zum Jagen getragen werden. Das Gericht hat seit 2009 in sechs Entscheidungen die Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Bezug auf das Steuer- und das Adoptionsrecht erzwungen. Auch für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist schon lange nicht mehr nachvollziehbar, warum in diesen Punkten danach unterschieden werden soll, ob zwei Liebende unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts sind. Deshalb wollen wir GRÜNE nun endlich auch den letzten konsequenten Schritt gehen und die Ehe vollständig auch für homosexuelle Paare öffnen, wie es uns Frankreich gerade vorgemacht hat“, sagt Pia Schellhammer.
Daniel Köbler ergänzt: „Rot-Grün in Rheinland-Pfalz ist in diesen Fragen immer vorangegangen, ob mit der Gleichstellung von BeamtInnen, der vorläufigen Anwendung des Ehegattensplittings auch auf Eingetragene Partnerschaften bereits vor der heutigen Entscheidung oder der Bundesratsinitiative zur völligen Öffnung der Ehe. Die CDU dagegen hat noch im Dezember 2012 auf ihrem Bundesparteitag eine steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften strikt abgelehnt. Dies zeigt, dass die CDU/CSU nicht nur Minderheitenpositionen von vorgestern vertritt, sondern auch in dieser Frage bereits nicht mehr auf dem Boden unserer Verfassung steht.“



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