Anlässlich der Einbringung des Landesentwicklungsplans IV (LEP IV) erklären Andreas Hartenfels Sprecher für Umwelt- und Naturschutzpolitik, Landes- und Regionalplanungund Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Die heute vorgestellte Fortschreibung des LEP IV stellt einen entscheidenden Beitrag dar, unser Ziel zu erreichen bis zum Jahr 2030 bilanziell 100 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken und gleichzeitig Umwelt und Natur zu schützen. Regionale Wertschöpfung, Beteiligung von kommunale EntscheidungsträgerInnen sind dabei die Wesensmerkmale der Energiewende in Rheinland-Pfalz.“
„Mit der Teilfortschreibung des LEP IV werden wir dem von den GRÜNEN geforderten Dreiklang beim Ausbau der Windkraft gerecht: gute Windhöffigkeit, Konzentrationsgebot und hohe Naturschutzstandards“, so Andreas Hartenfels, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. „Gerade für den Bereich Naturschutz haben wir ein Verfahren vorgegeben, welches einen sinnvollen Interessensausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie gewährleistet“.
Fraktionsvorsitzender Köbler betont: „Bei der Neugestaltung des LEP IV wurde darauf geachtet, dass der Ausbau von Windrädern geordnet vorangeht – aber eben auch vorangeht. Gleichzeitig wurden verbindliche Ausschlusskriterien für Windkraft ergänzt. Gerade die Auswertung der zwei Anhörungsverfahren hat viele gute Hinweise und Anregungen aufgezeigt, denen in der Umsetzung Rechnung getragen wurde. Darüber hinaus erweitern wir für die kommunale Ebene den Handlungsspielraum. Damit wird die Beteiligung vor Ort und damit die Akzeptanz von Windkraftanlagen verbessert. Wir setzen damit einen wichtigen Baustein unseres Wahlprogramms um.“



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