Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag wollen durch eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes dem Ziel der Geschlechterparität in den rheinland-pfälzischen Kommunalparlamenten ein Stück näher kommen. Ein entsprechender Änderungsantrag soll im Innenausschuss am 14. März 2013 behandelt und in der Plenarsitzung des Landtags im April 2013 verabschiedet werden.
Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender und Anne Spiegel, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag dazu:
„Der Frauenanteil in den rheinland-pfälzischen Kommunalparlamenten liegt im landesweiten Durchschnitt bei lediglich 16,8 Prozent. Daher besteht aus unserer Sicht dringender politischer Handlungsbedarf. Unser Änderungsantrag formuliert das gesetzliche Ziel, dass Frauen und Männer künftig gleichmäßig in kommunalen Vertretungsorganen repräsentiert sein sollen. Da eine von uns GRÜNEN favorisierte verbindliche Quotenregelung derzeit verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, wollen wir in das Kommunalwahlgesetz einen Appell an die kommunalen Gliederungen der Parteien und die Wählergruppen aufnehmen, der diese ausdrücklich auffordert bei der Aufstellung ihrer KandidatInnen, Geschlechterparität anzustreben.
Darüber hinaus soll geschlechterbezogene Transparenz für die Wählerinnen und Wähler auf den Stimmzetteln hergestellt werden. Diese sollen Angaben über das Ziel der Geschlechterparität, über den in der vergangenen Wahlperiode erreichten Geschlechteranteil im zu wählenden Kommunalparlament und über den Geschlechteranteil der aussichtsreichen Plätze der eingereichten Listenvorschläge (Mehrheitswahl) enthalten. Im Rahmen der Verhältniswahl werden besondere paritätsbezogene Angaben veröffentlicht, die insbesondere Auskunft geben über die Anzahl der Frauen bei den angetretenen und tatsächlich gewählten BewerberInnen. Außerdem soll erstmals eine Paritätsstatistik eingeführt werden. Diese soll eine geschlechtsspezifische Auswertung der Wahlvorschläge und der paritätsbezogenen Angaben enthalten. Dafür wollen wir die Mitteilungspflicht bei der Bewerberaufstellung um geschlechtsbezogene Angaben erweitern. Auf der Grundlage dieser Daten soll die Landesregierung dem Landtag einen Paritätsbericht vorlegen.
Wir hoffen sehr, mit diesem Änderungsantrag und den darin enthaltenen gesetzlichen Maßnahmen unserem Ziel der Geschlechterparität in den Kommunalparlamenten ein großes Stück näher zu kommen.“



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