Zu der Kleinen Anfrage „Umsetzung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu Nachtruhezeiten“ erklären Ulrich Steinbach und Daniel Köbler, Mainzer Abgeordnete BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Die Antwort auf die Anfrage offenbart einen Skandal: 822 so genannte Ausnahmeflüge hat es zwischen April und September 2012 in Frankfurt in der Zeit gegeben, für die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich ein Nachtflugverbot ausgesprochen hat – 23 bis 4.59 Uhr. Das sind im Schnitt über 130 Flüge im Monat, über vier am Tag. Angesichts dieser Zahlen kann man nicht mehr von Ausnahmen sprechen. Fraport macht die Ausnahme zur Regel.
Steinbach sagt: „Dieses Vorgehen ist (erneut) ein Beleg dafür, dass Fraport die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner ignoriert. An der Ernsthaftigkeit der Prüfung durch die Deutsche Flugsicherung kommen gelinde gesagt auch Zweifel auf. In Rheinland-Pfalz haben wir begrenzte Möglichkeiten, uns zu wehren. Diese Möglichkeiten werden wir aber voll ausschöpfen. Etwa durch eine Rechtsveränderung, die hilft, die Belastung festzustellen und so den Betroffenen die Möglichkeit gibt, ihre Interessen vor Gericht mit besseren Erfolgsaussichten einzufordern.
Köbler weiter: „Zum Leipziger Urteil ist es gekommen, weil das Gericht eingesehen hat, dass die Belastung der Menschen in der Region unerträglich hoch ist. Das Nachtflugverbot ist der Mindestschutz. Dieses muss konsequent umgesetzt werden. Die DFS ist als Aufsicht gefordert, dieses Minimum an Schutz der Menschen einzuhalten. Und der Anstand der Fraport steht auf der Probe. Das Unternehmen hat das Aus von Nachtflügen versprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies als Minimalrecht der Anwohnerinnen und Anwohner erkannt. Jetzt das Nachtflugverbot durch die Hintertür abzuschaffen, ist unanständig.“



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