„Für GRÜNE ist es selbstverständlich, dass die Expertenanhörung zur Neuordnung der städtischen Gesellschaften und der Gründung der Zentralen Beteiligungsgesellschaft (ZBM) im Stadtrat öffentlich stattfindet“, erklärt Daniel Köbler, stellvertretender Fraktionssprecher der GRÜNEN. „Detaillierte Fragestellungen, bei denen es um Interna von Gesellschaften geht, oder solche, die Persönlichkeitsrechte einzelner berühren, gehören ihrer Natur nach und aufgrund der Gesetzeslage in nichtöffentliche Sitzung. Daher lässt sich ein nichtöffentlicher Teil bei der Anhörung im Rat nicht vermeiden, wenn diese zu substantiellen Erkenntnissen führen soll.
Wir verwahren uns gegen die Unterstellung der Intransparenz. Bei allem öffentlichen Interesse lassen sich einige Fragen in ihrer gebotenen Breite und Tiefe, aufgrund von Gesetzen und zum Schutz der städtischen Gesellschaften, nicht öffentlich diskutieren. Da es bei einer solchen Anhörung nicht um ein politisches Schauspiel, sondern um die Erörterung komplexer Sachzusammenhänge geht, sollte auch der entsprechende Rahmen gegeben sein“, erläutert Köbler weiter. „Außerdem sollte man bei Kritik auch immer berücksichtigen wer Entscheidungen fällt. Ob Sitzungen öffentlich oder nichtöffentlich stattfinden ist nicht die Entscheidung der Fraktionen, folglich auch nicht der Ampel, sondern der Verwaltung“, schließt Köbler ab.



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