Anlässlich des Immobilien-Preisspiegels, den der Immobilienverband Deutschland (IVD) heute in Mainz vorgestellt hat, äußert sich Daniel Köbler, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Ob in der Stadt oder auf dem Land: Wohnen wird immer teurer. Das Ergebnis des Immobilien-Preisspiegels bestätigt, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum auch weiterhin vor allem in vielen Städten kaum zu bewältigen ist. Mittlerweile gibt ein rheinland-pfälzischer Haushalt im Schnitt mehr als jeden vierten Euro für die Miete aus. Insbesondere in Ballungsgebieten ist das Wohnen für ganze Bevölkerungsschichten kaum noch bezahlbar. Gleichzeitig sank im Land die Zahl der sozial gebundenen Mietwohnungen von über 75.000 im Jahr 2008 auf aktuell knapp 60.000 Wohnungen. Ohne weitere Maßnahmen würde dieser Sinkflug ungebremst fortgesetzt.
Wohnen ist aber eines der höchsten sozialen Güter, es ist für die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe von elementarer Bedeutung. Bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen ist eine zutiefst politische Aufgabe. Wir haben deshalb großen Wert darauf gelegt im Koalitionsvertrag der Ampel zu vereinbaren, dass 20.000 zusätzliche bezahlbare Wohnungen in Rheinland-Pfalz geschaffen werden sollen.
Ein Zweckentfremdungsverbot könnte in besonders betroffenen Ballungsräumen wie etwa Mainz oder Trier zusätzlich Abhilfe schaffen. Der aus anderen Städten bekannte Trend, dass gerade die Stadtzentren und angesagte Viertel durch das Ausufern von Angeboten wie Airbnb den Menschen vor Ort faktisch vorenthalten werden, darf die ohnehin angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter verschärfen. Daher begrüßen wir die derzeit zum Beispiel im Bündnis für bezahlbares Wohnen stattfindende Diskussion, ob ein solches Zweckentfremdungsverbot in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden sollte.
Hintergrund:
Mehrere Bundesländer haben gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum – insbesondere durch gewerbliche, also touristische Nutzung – unterbinden sollen. Diese Landesgesetze ermächtigen die Gemeinden, in denen Wohnraumknappheit besteht, Satzungen zu erlassen, in denen geregelt wird, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich ist. Jede Nutzungsänderung einer Wohnung muss von der Gemeinde genehmigt werden.



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