1. Der Landtag stellt fest:
Demokratie ist kein Selbstläufer, im Gegenteil: Demokratische Prinzipien müssen erlernt, diskutiert und immer wieder erlebt werden. Schulen kommen daher als Orte politischer Bildung eine herausragende Rolle bei der Demokratieerziehung zu.
Echte Mitbestimmung und das Erlernen von demokratischen Prinzipien und Prozessen darf nicht nur in der Theorie vermittelt werden, sondern muss auch praktisch erlernt werden. Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, der Schulwahlordnung und von Schulordnungen wird Demokratieerziehung dementsprechend noch deutlicher in den Schulen verankert und die Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag konsequent erweitert. Schon die jüngsten Schülerinnen und Schüler werden bei Themen, die sie direkt in ihrem Schulalltag betreffen, künftig stärker beteiligt und können —ihrem Alter gemäß- mitbestimmen. Bei der Umsetzung der Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Eltern, kommt den Schulleitungen eine besondere Rolle zu, um die demokratischen Prozesse in der Schulgemeinschaft zu etablieren. Dabei ist selbstverständlich, dass die Umsetzungen der Neuerungen altersangemessen und mit einer entsprechenden kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung der gesamten Schulgemeinschaft erfolgen müssen.
Ebenso aktuell und wichtig ist uns die gesetzliche Verankerung digitaler Lehr- und Lernsysteme im Unterricht, die nun auch gesetzlich festgeschrieben werden soll. Digitales Lehren und Lernen wird damit zukunftsweisend gestärkt. Digitales Lehren und Lernen soll künftig viel stärker Bestandteil des Unterrichtens werden und ist an der Stelle eng an der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler–orientiert. Die aktuelle Situation um die CoronaPandemie zeigt noch einmal deutlich, wie wichtig gute digitale Voraussetzungen im Bildungsbereich sind. Um auch die digitalen Lehr- und Lernmethoden in Schulen wirkungsvoll zu entfalten, ist es unabdingbar, dass Lehrkräfte bedarfsgerechte Fortbildungsund Unterstützungsmaßnahmen absolvieren, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben. Dem Fortbildungsangebot des Pädagogischen Landesinstituts und der Fortbildungsplanung der Schulen kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Eine offene Kommunikation ist für den Unterricht unabdingbar. Aufgrund neuerer Rechtsprechung war das Verbot der Vollverschleierung im Schulgesetz rechtssicher zu konkretisieren.
Auch die Förderung zu Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt und die globalen Nachhaltigkeitsziele ist künftig Teil des Auftrags der rheinland-pfälzischen Schulen und trägt damit dem Engagement so vieler junger Menschen in diesem Zusammenhang Rechnung.
2. Der Landtag begrüßt,
- die aktive Rolle der Landeschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz und der Schulgemeinschaft bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs;
- die Anpassung des Schulgesetzes an ein modernes Demokratieverständnis, das die Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern deutlich erweitert und in schulinterne Entscheidungsprozesse eng einbindet;
- die Einführung des Stimmrechts für volljährige Schülerinnen und Schüler in kommunalen Schulträgerausschüssen als ersten Schritt mit dem Ziel, durch das Wahlalter mit 16 Jahren eine noch breitere Beteiligung zu ermöglichen;
- dass Schülervertretungen nunmehr an allen Schulen, insbesondere auch an Grundschulen und Förderschulen zu bilden sind;
- die Konkretisierung von Elternrechten und die damit einhergehenden Anpassungen beim Elternwahlrecht, insbesondere auch an Schwerpunktschulen darauf zu achten, dass im Schulelternbeirat auch Eltern von Kindern mit Behinderungen vertreten sind;
- die Verankerung digitlaer Lehr- und Lernsysteme als regulärer Bestandteil des Unterrichts;
- dass die Verwendung der kostenlosen, einheitlichen Schulverwaltungssoftware künftig verpflichtend genutzt werden soll;
- die Festschreibung einer verpflichtenden und zukunftsgerichteten Schulentwicklungsplanung auch für Grundschulen;
- den zeitlich begrenzten schulartübergreifenden Einsatz von Lehrkräften;
- die feste Verankerung von globalen Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen im Schulgesetz;
- die Streichung des historishc belasteten und wissenschaftlich falschen Begriffs der Rasse im Schulgesetz;
3. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- über die neuen Beteiligungsrechte alle Akterur*innen angemessen zu informieren und insbesondere für die Schüler*innenmitwirkung in der Primarstufe eine entsprechende Handreichung zu entwickeln;
- dafür Sorge zu tragen, dass die Mitwikrungsrechte der Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schulgesetzes an allen Schulen umgesetzt werden und Schulen zu ermuntern, erweiterte Formen der Mitwirkung, z.B. durch die Einführung eines Schulparlamentes zu nutzen;
- entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich schulische Mitbestimmung, Demokratiebildung sowie digitales Lehren und Lernen anzubieten und die Schulen, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler weiterhin gemeinsam mit den Schilträgern bei der digitalen Ausstattung zu unterstützen;
- den Aufbau des „Schulcampus RLP“ weiter konsequent voranzutreiben.
Es handelt sich um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN.



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