„Migratinnen und Migraten machen einen großen Teil der Mainzer Bevölkerung aus. Daher versteht sich von selbst, dass diese Menschen auch in den demokratischen Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden müssen. Leider bleibt das kommunale Wahlrecht den Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft bislang verwehrt.“,
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