27. September 2023
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt Daniel Köbler, bildungspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Das Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz erleichtert es Lehrkräften mit einem Abschluss von außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, hier in Rheinland-Pfalz ihrem Beruf nachzugehen. Mit dem Gesetz begegnen wir dem Fachkräftemangel an den Schulen und entlasten damit perspektivisch auch die Lehrkräfte vor Ort. Wir können es uns in der gegenwärtigen Lage nicht leisten, ausgebildete Lehrkräfte aus Drittstaaten vom Lehrberuf auszuschließen. Deshalb ermöglichen wir mit unserem Gesetz, dass möglichst viele Fachkräfte auch aus Drittstaaten in Rheinland-Pfalz ihrer Passion als Lehrkraft nachgehen können. Das Gesetz baut hierzu wichtige Hürden bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse ab. So ermöglichen wir es beispielsweise, dass auch Lehrkräfte mit einer Qualifikation in nur einem Fach in Rheinland-Pfalz unterrichten und dementsprechend an der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme teilnehmen können. Darüber hinaus wollen wir durch eine Rechtsverordnung das erforderliche Sprachniveau für den Beginn einer Ausgleichsmaßnahme senken. So erhalten migrierte Lehrkräfte künftig die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse auch während der Ausgleichsmaßnahme zu verbessern. Zusätzliche Chancen eröffnet das Land auch, wenn die für die Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlichen Nachweise nicht oder nur teilweise vorliegen, etwa weil die entsprechenden Unterlagen auf der Flucht verloren gegangen sind. In diesem Fall kann das Land in Zukunft die maßgeblichen Kenntnisse und Kompetenzen beispielsweise durch Arbeitsproben, Fachgespräche oder Prüfungen feststellen.“
Hintergrund: Laut der Bildungsgewerkschaft GEW gehen bundesweit im Jahr fast 1400 Lehrkräfte aufgrund der hohen Zugangshürden für Drittstaatlerinnen und Drittstaatler verloren. Im Jahr 2017 lag in Rheinland-Pfalz der Anteil an anerkannten Abschlüssen beziehungsweise erfolgreich durchlaufenen Anpassungsmaßnahmen bei lediglich fünf Prozent.
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