Am 1. Juli fiel der Startschuss zur Umsetzung des neuen KiTa-Zukunftsgesetzes. Zahlreiche Neuerungen zur Sicherstellung der Qualität vor Ort sowie zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf traten nunmehr in Kraft. Allerdings fehlt es noch an einer landesweiten Rahmenvereinbarung zwischen Trägern und Kommunen, und noch nicht alle Neuerungen müssen sofort umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Möglichkeiten haben die Verantwortlichen vor Ort, um Übergangsvereinbarungen abzuschließen, und inwiefern machen sie – nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung – von diesen Möglichkeiten Gebrauch?
2. Wie viele Einrichtungen erhielten zum Start des KiTa-Zukunftsgesetzes eine Betriebserlaubnis, und wie viele Einrichtungen waren es zuvor (bitte nach Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?
3. Welche Fördermöglichkeiten stehen Kitas zum Ausbau zur Verfügung?




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